Bundeskartellamt

Bahn missbraucht Marktmacht im Vertrieb

Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbsbeschränkungen beim Ticketvertrieb abstellen. Das hat das Bundeskartellamt heute entschieden.

Bahn missbraucht Marktmacht im Vertrieb
Foto: Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbsbeschränkungen beim Online-Ticketvertrieb abstellen. Das hat das Bundeskartellamt heute entschieden. Die Behörde sieht andere Mobilitätsplattformen durch die marktbeherrschende Stellung der Bahn benachteiligt. Wettbewerbswidrige Vertragsklauseln der DB sind aus Sicht der Behörde Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote sowie das Vorenthalten einer Inkassoprovision. Nach der zwischenzeitlichen Ankündigung der DB, Mobilitätsplattformen auch keine Provision für die Vermittlung von Fahrkarten mehr zahlen zu wollen, stand im Verfahren zudem die Pflicht zur Provisionszahlung in Rede. Außerdem verweigert die Bahn den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und freien Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln nötig sind.

Nach dem Willen des Kartellamts muss die Bahn Mobilitätsdienstleistern, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, zukünftig ein „an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt“ zahlen. Das Gleiche gilt für die Vermittlungsprovision selbst, wobei die genaue Höhe der Provisionen den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten bleibt. Online-Partner der DB können zukünftig beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einsetzen. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge auferlegen, sind davon ausgenommen.

Was Mobilitätsplattformen genau sind, definiert das Kartellamt so: „Ein solcher Anbieter betreibt ein Online-Portal bzw. eine App mit einer Suchmaske für Verkehrsangebote, mit der Nutzer zur Erfüllung ihres Mobilitätsbedarfs eine Reise oder Fahrt von A nach B mit öffentlichen Verkehrsmitteln planen und organisieren können. Er ermöglicht durch die Darstellung der Suchergebnisse den Vergleich der Angebote verschiedener Verkehrsanbieter sowie deren Buchung aus den Suchergebnissen. Bei dem Online-Portal bzw. der App handelt es sich nicht um ein reines Geschäftsreise- oder B2B-Angebot.“

Die Deutsche Bahn reagiert mit „großem Unverständmis“ auf die Entscheidung des Kartellamts. Der Beschluss habe weitreichende wirtschaftliche Folgen für die DB. Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stünden keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber. Das Bundeskartellamt greife in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit ein. Die DB will Rechtsmittel gegen den Beschluss des Bundeskartellamts einlegen.

Ausführliche Informationen des Kartellamts zum Beschluss gibt es hier >>>