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BGH-Urteil
21.04.23, 10:21 Uhr

Airline muss die gesamten Ticketkosten erstatten

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Passagiere bei der Annullierung eines Teilfluges gestärkt.

Foto: iStock
Flugreisende haben gegenüber der Airline, die bei Umsteigeflügen ihren Teilabschnitt nicht wie geplant durchführen kann, Anspruch auf die volle Erstattung der Ticketkosten und zwar für den gesamten Hin- und Rückflug. Das hat der Bundesgerichtshof diese Woche entschieden (Az. X ZR 91/22). „Immer wieder sprechen Gerichte nur die Hälfte der Ticketkosten zu, wenn bei Hin- und Rückflügen nur ein Problem auf dem Hinflug auftritt“, berichtet Claudia Brosche von Flightright. Das Passagierrechte-Portal hatte das Verfahren bis vor den BGH gebracht. Im konkreten Fall ging es um eine Reisende, die von München über Madrid und Bogota nach Quito fliegen wollte. Bereits die erste Teilstrecke des Hinfluges wurde von Iberia annulliert. Von allen Teilstrecken sollte die Airline nur die erste fliegen. Die Passagierin konnte ihre Reise wegen der Annullierung nicht durchführen und verlangte die gesamten Ticketkosten von 4.881 Euro von Iberia zurück. Die Airline weigerte sich jedoch, da sie lediglich einen von vielen Flügen ausführen sollte. „Mit dem Urteil schafft der BGH nun endlich flächendeckend Rechtsklarheit", sagt Brosche. Das sei auch für die Fluggesellschaften nicht unbillig. Denn führe eine Airline nur eine Teilstrecke der ganzen Reise aus, könne sie Regress gegenüber den anderen beteiligten Fluggesellschaften nehmen und sich Geld zurückholen.