Bundesgerichtshof17.03.22, 14:45 Uhr
Staat haftet nicht für Corona-Ausfälle
Der Staat nicht für Einnahmeausfälle, die in der Corona-Pandemie durch flächendeckende Betriebsbeschränkungen entstanden sind.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute eine Entscheidung gefällt, die als wegweisend für ähnliche Verfahren betrachtet wird. Demnach haftet der Staat nicht für Einnahmeausfälle, die in der Corona-Pandemie durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder -beschränkungen durch die Behörden entstanden sind. Geklagt hatte ein Hotel- und Gastronomiebetreiber aus Brandenburg. Im März 2020 hatte die Landesregierung eine Corona-Eindämmungsverordnung erlassen, wonach Gaststätten für den Publikumsverkehr zu schließen waren und den Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt wurde, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Der BGH schließt sich jetzt den Vorinstanzen an und weist die Klage auf rund 27.000 Euro Schadensersatz ab. Das Infektionsschutzgesetz gewähre Gewerbetreibenden, die im Rahmen der Corona-Bekämpfung durch eine Betriebsschließung oder Betriebseinschränkung wirtschaftliche Einbußen erlitten hätten, keinen Anspruch auf Entschädigung, so das Gericht. Hilfeleistungen für von einer Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung.

