Impfung24.11.21, 14:49 Uhr
MSC führt Impfpflicht bei Mittelmeer-Reisen ein
Alle Gäste von MSC Cruises müssen auf den Winterkreuzfahrten der Saison 2021/22 ab sofort eine vollständige Covid-19-Impfung vorweisen.

Foto: MSC Cruises
MSC Cruises hat heute bekannt gegeben, dass alle Gäste auf den Winterkreuzfahrten der Saison 2021/22 ab sofort eine vollständige Covid-19-Impfung vorweisen und sich zusätzlich vor der Einschiffung einem Test unterziehen müssen. Die Regelung gilt somit auch für die Gäste auf den Mittelmeer-Kreuzfahrten der MSC Grandiosa und der MSC Fantasia. Bisher galt sie bereits für alle Reisen der Reederei in anderen Regionen.
Passagiere, die ab 4. Dezember eine Reise im Mittelmeer antreten, müssen einen vollständigen Impfschutz vorweisen. Als vollständig geimpft gilt, wer bis 14 Tage vor seinem Urlaub zwei Dosen eines zugelassenen Covid-19-Impfstoffs erhalten hat. Darüber hinaus ist ein negatives Covid-19-Testergebnis vorzulegen, das bei der Abfahrt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Maßnahmen gelten für alle Gäste ab zwölf Jahren und kommen zu den bestehenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften hinzu. Dazu gehört ein zusätzlicher Covid-19-Test bei der Einschiffung.
Gäste, die bis zum Abreisetermin nicht vollständig geimpft sind, können ihren Urlaub entweder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder eine Rückerstattung beantragen.
Passagiere, die ab 4. Dezember eine Reise im Mittelmeer antreten, müssen einen vollständigen Impfschutz vorweisen. Als vollständig geimpft gilt, wer bis 14 Tage vor seinem Urlaub zwei Dosen eines zugelassenen Covid-19-Impfstoffs erhalten hat. Darüber hinaus ist ein negatives Covid-19-Testergebnis vorzulegen, das bei der Abfahrt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Maßnahmen gelten für alle Gäste ab zwölf Jahren und kommen zu den bestehenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften hinzu. Dazu gehört ein zusätzlicher Covid-19-Test bei der Einschiffung.
Gäste, die bis zum Abreisetermin nicht vollständig geimpft sind, können ihren Urlaub entweder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder eine Rückerstattung beantragen.

