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Entwurf aus Brüssel
03.12.25, 08:33 Uhr

EU verständigt sich auf neue Regeln für Pauschalreisen

Ein aktueller Entwurf der EU sieht umfassende Änderungen bei der Pauschalreiserichtlinie vor. Geplant sind verbindlichere Fristen, präzisere Begriffsdefinitionen, einheitliche Regeln und eine klarere Haftungsabgrenzung für Vermittler. Der formelle Gesetzgebungsprozess steht dabei noch aus.

Foto: iStock/artJazz
Rat und Parlament der Europäischen Union haben einen vorläufigen Entwurf zur Reform der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Die Neuregelung soll Reisende stärker schützen, Veranstaltern mehr Klarheit geben und einheitliche Standards etwa bei Rückerstattungen und Insolvenzabsicherung schaffen. Die Branche hatte im Vorfeld mehrere zentrale Punkte als unausgereift kritisiert.

Der formelle Gesetzgebungsprozess ist derweil noch offen, die Pläne müssen zunächst noch durch Parlament und Rat bestätigt werden. Die vorliegenden Entwürfe vom 2. Dezember enthalten Optionen, die im späteren Gesetz variieren könnten.  

Definitionen und Abgrenzungen

Die neue Richtlinie soll präzisieren, wann eine Pauschalreise vorliegt, und schließt sogenannte „verbundene Reiseleistungen“ künftig aus. Diese Klarstellung war eine klare Forderung der deutschen Verbände, da Vermittler wie Reisebüros nicht automatisch als Veranstalter gelten sollen, wenn sie Einzelleistungen kombinieren.

Für Leistungsträger und Vermittler könnten sich dennoch erhebliche Konsequenzen ergeben. Sobald sie als Veranstalter gelten, könnten Buchungen strengeren Regelungen unterliegen und mehr Haftung entstehen.

Offen bleibt indessen die Forderung der Branche, Geschäftsreisen auf Basis von Rahmenverträgen vollständig auszunehmen. Die Verbände hatten gewarnt, dass andernfalls unverhältnismäßige Belastungen auf Agenturen und Veranstalter zukommen könnten.

Informationspflichten und Beschwerdemanagement

Reiseveranstalter müssten künftig umfassender über Buchungsbedingungen, Zahlungsmethoden, Visa- und Passvorgaben, Barrierefreiheit sowie mögliche Stornokosten informieren. Auch bei Insolvenz ist eine verbesserte Kundeninformation vorgesehen.

Zudem soll ein verpflichtendes Beschwerdemanagement eingeführt werden.

Streitpunkt Stornierungen bei höherer Gewalt

Reisende sollen bei „außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen“ – etwa Naturkatastrophen – künftig kostenfrei stornieren können. Jeder Sachverhalt soll dabei einzeln geprüft werden.

Die Branche hatte diese Regelung im Vorfeld deutlich kritisiert. Die Sorge: Veranstalter könnten künftig das allgemeine Lebensrisiko der Kundschaft allein tragen. Besonders missbilligt wurde ein Vorschlag des Parlaments, wonach auch Situationen am Wohnsitz oder Abreiseort des Kunden für eine kostenlose Stornierung ausreichen sollten. Im vorliegenden Entwurf findet sich dieser Passus nicht – ein Punkt, den Verbände von vornherein als notwendig für ein ausgewogenes Risiko-Verhältnis eingefordert hatten.

Rückzahlungen und Gutscheine: Neue Fristen

Wird eine Reise vom Veranstalter abgesagt, soll der volle Betrag innerhalb von 14 Tagen erstattet werden. Alternativ könnten Gutscheine angeboten werden – diese seien jedoch freiwillig und dürften abgelehnt werden. Sie müssten mindestens den Wert der Rückzahlung haben, einmal übertragbar, maximal zwölf Monate gültig und auf mehrere Leistungen anwendbar sein. Zudem sollen sie durch Insolvenzschutz abgesichert sein.

Insolvenz: Rückzahlung binnen sechs Monaten

Bei einer Insolvenz müssten Reisende künftig binnen sechs Monaten entschädigt werden – bei besonders hoher Belastung könnte die Frist auf neun Monate verlängert werden. EU-Mitgliedstaaten dürften auch kürzere Fristen festlegen. Vorgesehen ist außerdem eine Veröffentlichung jener Veranstalter, die ihrer Pflicht zum Insolvenzschutz ordnungsgemäß nachkommen.

Umsetzungsfrist, offene Fragen

Die Mitgliedstaaten haben 28 Monate Zeit, um die neue Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Verschiedene Verbände hatten zuvor gefordert, die Novellen branchenspezifisch zum 1. November in Kraft treten zu lassen, da das touristische Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht. Dieser Wunsch wurde dem Vernehmen nach vorerst nicht aufgegriffen.

Einige der detaillierteren Regelungen sind dabei noch nicht final. Wie weitreichend beispielsweise die Definition von „außergewöhnlichen Umständen“ sein wird oder wie hoch die Anforderungen an Insolvenzbeschirmung und Rückzahlungsfristen ausfallen, macht der neue Entwurf nicht konkret.

Hintergrund

Die EU zieht mit der Reform Konsequenzen aus Insolvenzen wie jener von Thomas Cook im Jahr 2019 und aus den massiven Ausfällen in der Pandemie. Die Kommission hatte im Oktober 2023 einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie von 2015 vorgelegt.

Pauschalreisen – also Kombinationen von Reiseleistungen wie Flug, Hotel, Transfer oder Ausflug – gehören zu den beliebtesten Urlaubsformen. Mehr als 100 Millionen Reisen von in der EU ansässigen Personen wurden 2023 als Pauschalreise gebucht, heißt es von der Europäischen Union. Deutschland ist laut Branchenangaben der größte Pauschalreisemarkt in der EU. Fast jede dritte Urlaubsreise wird hierzulande pauschal gebucht.