Insolvenzschutz07.10.21, 12:42 Uhr
Webinar informiert über neuen Reisesicherungsfonds
Am 1. November findet ein Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung von Reiseanbietern statt. Ein Webinar informiert über den Reisesicherungsfonds.

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Am 1. November findet ein Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung von Reiseanbietern statt. Veranstalter mit einem Umsatz von über zehn Millionen Euro sind dann gesetzlich zur Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) verpflichtet. Kleinere Anbieter können sich auch bei einer Versicherung oder einem Kreditinstitut absichern.
Weil das Informationsbedürfnis vor allem mit Blick auf den Prozess der Antragstellung groß ist, lädt der DRSF zu einer weiteren Informationsveranstaltung über die Aufnahme in den Reisesicherungsfonds ein. Bei dem Webseminar am 12. Oktober von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr stehen praktische Fragen zur Antragstellung im Mittelpunkt. Auch andere Themen werden behandelt, zum Beispiel, was nach der Aufnahme in den Fonds kommt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Anmeldung hier.
Weil das Informationsbedürfnis vor allem mit Blick auf den Prozess der Antragstellung groß ist, lädt der DRSF zu einer weiteren Informationsveranstaltung über die Aufnahme in den Reisesicherungsfonds ein. Bei dem Webseminar am 12. Oktober von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr stehen praktische Fragen zur Antragstellung im Mittelpunkt. Auch andere Themen werden behandelt, zum Beispiel, was nach der Aufnahme in den Fonds kommt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen. Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Anmeldung hier.

