FTI Group
Keine Rückforderung von FTI
Um seine Partner im Krisenjahr zu stärken und Liquidität zu sichern, setzt die FTI GROUP in diesem Jahr mit den Provisionsrückforderungen aus.

Damit zeigt der Veranstalter Kulanz bei Reisebüros, die aufgrund einer Grundprovisionsänderung zum Geschäftsjahreswechsel Rückzahlungen hätten leisten müssen. »Wir wollen mit dem Verzicht auf eine Provisionsrückforderung zusätzliche Motivation schaffen«, erläutert Richard Reindl, Director Sales and Marketing bei FTI.
Für Reisebüros mit einer geringeren Provision im Vergleich zum Vorjahr bleibt die jeweils zum Buchungsdatum gültige Erfolgsbeteiligung bestehen. Bei jenen Partnern wiederum, die sich zum Vorjahr verbessern konnten, hat die Veranstaltergruppe alle im gleichen Zeitraum erfolgten Buchungen an die aktuellen Vertriebskonditionen angeglichen und die Provision bereits im Dezember 2020 ausbezahlt.
Im letzten Jahr hatte die FTI GROUP aufgrund der Corona-Krise schon die Mindestumsatzstufen seines Drei-Stufen-Modells nach unten korrigiert und die Provisionsvorauszahlung an die Reisebüros für Abreisen ab dem 1. November 2020 bei der Buchung nach geleisteter Anzahlung des Kunden ermöglicht.
Für Reisebüros mit einer geringeren Provision im Vergleich zum Vorjahr bleibt die jeweils zum Buchungsdatum gültige Erfolgsbeteiligung bestehen. Bei jenen Partnern wiederum, die sich zum Vorjahr verbessern konnten, hat die Veranstaltergruppe alle im gleichen Zeitraum erfolgten Buchungen an die aktuellen Vertriebskonditionen angeglichen und die Provision bereits im Dezember 2020 ausbezahlt.
Im letzten Jahr hatte die FTI GROUP aufgrund der Corona-Krise schon die Mindestumsatzstufen seines Drei-Stufen-Modells nach unten korrigiert und die Provisionsvorauszahlung an die Reisebüros für Abreisen ab dem 1. November 2020 bei der Buchung nach geleisteter Anzahlung des Kunden ermöglicht.

