Testpflicht für ungeimpfte Rückkehrer
Ab Sonntag müssen alle Menschen ab zwölf Jahren bei ihrer Einreise nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Eine neue Verordnung ist ab dem 1. August in Kraft getreten.

Das hat insbesondere für Familien mit Kindern jedoch große Nachteile. Häufig sind die Eltern geimpft, für Kinder bis zwölf Jahre gibt es dagegen noch keinen zugelassenen Impfstoff. So haben Familien mit kleinen Kindern keine Möglichkeit, die Quarantäne zu umgehen. Kinder ab einem Alter von zwölf Jahren müssen ebenfalls über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen – egal von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen.
Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt die Quarantäne bei Rückreise aus einem Hochrisikogebiet. Bei Rückreise Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisiert die unzureichende Definition von Hochrisikogebieten, die künftig aufgrund besonders hoher Inzidenzen oder sonstiger qualitativer Faktoren ausgewiesen werden. Dabei ist nicht geklärt, wie hoch die Inzidenzen sein sollen und was die sonstigen Faktoren für die Einstufung sein sollen. Bislang galt eine Überschreitung der Inzidenzzahl von 200 als Einstufungsmerkmal für Hochinzidenzgebiete. »Damit ist nicht nachvollziehbar, wie genau eine Bewertung erfolgen soll. Diese Änderungen sind kaum vorauszusehen und die Kriterien nicht überprüfbar«, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig.aus einem Virusvariantengebiet müssen jedoch alle Reisenden in eine 14-tägige Quarantäne – egal ob geimpft, genesen oder getestet.

