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LG Frankfurt
24.06.21, 08:32 Uhr

Reisepreis muss unverzüglich erstattet werden

Eine Pauschalreise kann auch kostenfrei storniert werden, wenn Reisende aus Angst vor Corona-Beeinträchtigungen zunächst vorsorglich absagen.

Foto: iStock
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine Pauschalreise auch kostenfrei storniert werden kann, wenn Reisende aus Angst vor Corona-Beeinträchtigungen zunächst vorsorglich stornieren und sich diese Beeinträchtigungen dann im Nachhinein bestätigt. Auch eine unerwünschte Umbuchung durch den Veranstalter müssen die Kunden dann nicht hinnehmen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Hintergrund sind Beschwerden von Reisenden über Veranstalter, die sich bei der Rückerstattung von stornierten, aber bereits bezahlten Reisen querstellen. Weitere Infos hier.