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Pandemie
16.06.21, 08:09 Uhr

Urteil zu Stornokosten bei Geschäftsreisen

Müssen Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen.

Foto iStock
Müssen vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Geklagt hatten Geschäftsreisende, die die Messe FiBo im Februar 2020 besuchen wollten. Die Messe wurde wegen Corona abgesagt. Das Gericht sieht in der Absage eine Störung der Geschäftsgrundlage. Den Kunden sei deshalb nicht zuzumuten, das Risiko alleine zu tragen. Weitere Infos hier.