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vzbv-Kritik
27.05.21, 12:09 Uhr

Verbände sollen sich aus Reisesicherungsfonds raushalten

Der vzbv fordert vom zukünftigen Betreiber des Reisesicherungsfonds ein klares Bekenntnis zum Verbraucherschutz. Was selbstverständlich ist, wird nun zum Politikum.

vzbv-Vorstand Klaus Müller kritisiert, dass touristische Branchenverbände Gesellschafter des künftigen Reisesicherungsfonds für Pauschalreisende werden können. Das sei eine komplette Umkehr der bisherigen Agenda, sagt er. Foto: vzbv / Klaus Baumbach
Dass Verbraucherschützer mitunter ein Elefantengedächtnis haben, zeigt sich diese Tage erneut. „Wir haben nicht vergessen, dass die Interessenvertreter der Reiseanbieter eine angemessene Absicherung der Kundengelder stets verhindert haben“, sagt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Das hatte schwerwiegende Folgen für die Betroffenen der Thomas-Cook-Insolvenz, die zum Teil bis heute ihrem Geld hinterherlaufen müssen“, kritisiert Müller im Rahmen der Diskussion um die Neuschaffung des Reisesicherungsfonds.
 
Der vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf für eine Verordnung wird aktuell im Bundestag beraten und soll zum 1. Juli in Kraft treten. „Der Fonds hat dafür zu sorgen, dass Urlauber im Falle einer Reiseanbieterinsolvenz ihre vorausgezahlten Kundengelder zurückerhalten und nach Hause gebracht werden“, sagt Müller. „Hierfür muss der Fonds genügend Rücklagen bilden und von den Reiseanbietern die notwendigen Beiträge einziehen.“
 
Kampf ums Konzept
Derzeit buhlen drei Bewerber um den Betrieb des Reisesicherungsfonds: ein Bündnis aus DRV, ASR, VIR und RDA, der Reisebüro-Verband VUSR sowie ein touristischer Dienstleister. Es geht um viel und hinter den Kulissen kämpfen Verbände, Veranstalter und Verbraucherschützer verbissen über die konkrete Ausgestaltung.

Im Grundsatz begrüßt Müller die Verordnung, aber die Interessen der Branchenverbände müssten strikt von der Geschäftsführung des Fonds getrennt werden, mahnt er. Müller wird noch klarer: „Dass solche Verbände Gesellschafter des neuen Reisesicherungsfonds werden und den Schutz für Pauschalreisende nunmehr ausbauen wollen, würde eine komplette Umkehr ihrer bisherigen Agenda bedeuten. Ich habe ernste Zweifel, dass dies gelingen kann.“

Interessen der Pauschalreisenden berücksichtigen
Nach Einschätzung des vzbv berücksichtigt der Verordnungsentwurf zu sehr die Interessen der Reiseanbieter, der diese an mehreren Stellen des Verordnungstextes sogar ausdrücklich als zu berücksichtigen erwähnt. Müller fordert hingegen, dass die Geschäftsführer des zukünftigen Reisesicherungsfonds ausschließlich die Interessen der Pauschalreisenden zu vertreten haben. Müller: „Sie sollten möglichst nicht aus der Reisebranche kommen, sondern vielmehr über einen versicherungswirtschaftlichen Hintergrund verfügen. Bestenfalls haben sie auch schon Erfahrung mit der Schadensliquidierung gegenüber Reisenden.“
Laut den Aussagen der Branchenverbände stellt die neue Regelung vor allem kleine und mittelgroße Reiseveranstalter und Reisebüros, die Gruppenreisen anbieten, vor großen Problemen bei der Absicherung.