Best-Reisen12.05.21, 08:43 Uhr
Neues Partnerschaftslabel für Veranstalter
Best-Reisen hat das kürzlich angekündigte Partnerschaftslabel für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Veranstaltern vorgestellt.

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Best-Reisen hat das kürzlich angekündigte Partnerschaftslabel für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Veranstaltern vorgestellt. Die ersten Partner sind Bentour, Olimar und Schauinsland. Ein 24-Punkte umfassenden Positionspapier, das von Reisebüromitgliedern der Kooperation entwickelt wurde, bildet die Grundlage für eine neue Rahmenvereinbarung. In ihr sind die Bereiche Provisionen, Informationspflichten und Reiseunterlagen, Produktwerbung und Kundendaten-Nutzung geregelt. „Erstmalig in der Branche haben Vertrieb und Produkt die Rahmenbedingungen zur Zusammenarbeit gemeinsam und auf Augenhöhe definiert. Das ist ein Meilenstein, der die Relevanz des stationären Reisevertriebs dokumentiert“, betont Cornelius Meyer, Vorstand Marketing und Vertrieb von Best-Reisen.
Die Regelungen im einzelnen:
Provisionen: Die Mindeshöhe der Vermittlungsprovision ist zweistellig ab der ersten Buchung. Das Reisebüro entscheidet, ob eine Abschlagzahlung in Höhe von zehn Prozent nach Eingang der Festbuchung bezahlt wird. Zusätzliche Reiseleistungen werden in die Provision einbezogen und vergütet. Preisaktionen kürzen die Provision nicht. Bei Stornierung ist die Bemessungsgrenze das vom Kunden zu zahlende Rücktrittsentgelt, bezahlt wird der volle Provisionssatz. Bei Absage von Reisen, die der Veranstalter zu verantworten hat, fällt die volle Provision an, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl eine Kostenpauschale. Für Super- und Staffelprovisionen werden alle Provisionsansprüche zugrunde gelegt.
Informationspflicht und Reiseunterlagen: Best-Reisen-Agenturen leiten Mitteilungen und Informationen vom Veranstalter an ihre Kunden unverzüglich weiter. Eine direkte Kundenansprache seitens des Reiseveranstalters ist nur nach Absprache mit der Agentur möglich. In den Reiseunterlagen und -bestätigungen ist die Vermittlerstellung des Reisebüros klar gekennzeichnet. Die Reiseunterlagen sind auf Wunsch des Kunden kostenfrei in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen.
Produktwerbung: Sämtliche auf anderen Vertriebswegen der Veranstalter angebotenen Produkte werden auch den Agenturen zum identischen Einkaufpreis angeboten. Der Zugriff wird über die CRS- und Preisvergleichssysteme gewährleistet. Bei Produktwerbung wird immer auch auf den Reisebürovertrieb als Buchungsweg hingewiesen. Zeitbefristete Werbeaktionen berücksichtigen die Öffnungszeiten des stationären Vertriebs. Eine kostenlose Werbepflicht der Agenturen gibt es nicht. Werbekostenzuschüsse können für Werbeflächen und Aktionen bilateral vereinbart werden.
Kundendaten-Nutzung: Kundendaten sind zweckgebunden. Das Nutzungsrecht liegt ausschließlich bei den Agenturen. Die Direktkontaktaufnahme für darüber hinausgehende Aktionen wird unterlassen, der Verkauf von Zusatzleistungen kann vereinbart werden, wenn diese angemessen provisioniert wird.
„Mit diesen Rahmenbedingungen schalten wir alle Störfaktoren, die uns in den vergangenen Jahren so viel Kraft gekostet haben, in der Zusammenarbeit zwischen Reisevertrieb und Reiseveranstaltern aus. Jeder kann sich jetzt maximal auf seine Arbeit konzentrieren“, so Meyer. Die neue Zusammenarbeit läuft unter dem Label „B4C“ für „Best for Customer“. Geplant sind umfangreiche Informations- und Marketingaktivitäten mit den drei Veranstaltern in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten. Mittelfristig soll das Label den Sortimentspartnern der Kooperation angeboten werden. In einer ersten Testphase bis Jahresende werden zunächst jedoch keine weiteren Veranstalter in das Programm aufgenommen.
Die Regelungen im einzelnen:
Provisionen: Die Mindeshöhe der Vermittlungsprovision ist zweistellig ab der ersten Buchung. Das Reisebüro entscheidet, ob eine Abschlagzahlung in Höhe von zehn Prozent nach Eingang der Festbuchung bezahlt wird. Zusätzliche Reiseleistungen werden in die Provision einbezogen und vergütet. Preisaktionen kürzen die Provision nicht. Bei Stornierung ist die Bemessungsgrenze das vom Kunden zu zahlende Rücktrittsentgelt, bezahlt wird der volle Provisionssatz. Bei Absage von Reisen, die der Veranstalter zu verantworten hat, fällt die volle Provision an, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl eine Kostenpauschale. Für Super- und Staffelprovisionen werden alle Provisionsansprüche zugrunde gelegt.
Informationspflicht und Reiseunterlagen: Best-Reisen-Agenturen leiten Mitteilungen und Informationen vom Veranstalter an ihre Kunden unverzüglich weiter. Eine direkte Kundenansprache seitens des Reiseveranstalters ist nur nach Absprache mit der Agentur möglich. In den Reiseunterlagen und -bestätigungen ist die Vermittlerstellung des Reisebüros klar gekennzeichnet. Die Reiseunterlagen sind auf Wunsch des Kunden kostenfrei in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen.
Produktwerbung: Sämtliche auf anderen Vertriebswegen der Veranstalter angebotenen Produkte werden auch den Agenturen zum identischen Einkaufpreis angeboten. Der Zugriff wird über die CRS- und Preisvergleichssysteme gewährleistet. Bei Produktwerbung wird immer auch auf den Reisebürovertrieb als Buchungsweg hingewiesen. Zeitbefristete Werbeaktionen berücksichtigen die Öffnungszeiten des stationären Vertriebs. Eine kostenlose Werbepflicht der Agenturen gibt es nicht. Werbekostenzuschüsse können für Werbeflächen und Aktionen bilateral vereinbart werden.
Kundendaten-Nutzung: Kundendaten sind zweckgebunden. Das Nutzungsrecht liegt ausschließlich bei den Agenturen. Die Direktkontaktaufnahme für darüber hinausgehende Aktionen wird unterlassen, der Verkauf von Zusatzleistungen kann vereinbart werden, wenn diese angemessen provisioniert wird.
„Mit diesen Rahmenbedingungen schalten wir alle Störfaktoren, die uns in den vergangenen Jahren so viel Kraft gekostet haben, in der Zusammenarbeit zwischen Reisevertrieb und Reiseveranstaltern aus. Jeder kann sich jetzt maximal auf seine Arbeit konzentrieren“, so Meyer. Die neue Zusammenarbeit läuft unter dem Label „B4C“ für „Best for Customer“. Geplant sind umfangreiche Informations- und Marketingaktivitäten mit den drei Veranstaltern in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten. Mittelfristig soll das Label den Sortimentspartnern der Kooperation angeboten werden. In einer ersten Testphase bis Jahresende werden zunächst jedoch keine weiteren Veranstalter in das Programm aufgenommen.

