Urteil11.05.21, 08:30 Uhr
Keine Entschädigung wegen Reiseabbruch
Bei einem Reiseabbruch gibt es keine Entschädigung, wenn der Reisende nicht beweisen kann, dass die Fortführung der Reise unzumutbar war.

Foto: iStock
Einem erkrankten Reisenden steht wegen einer vorzeitigen Heimreise keine Erstattung von Teilleistungen zu, wenn er nicht beweisen kann, dass die Fortführung der Reise durch die Erkrankung unzumutbar wurde. Zudem entfällt der Versicherungsbeitrag für eine Reiserücktrittsversicherung auch bei einer weltweiten Reisewarnung nicht und kann auch nicht gekürzt werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Der Kläger war bei einem Winterurlaub in den Dolomiten gestürzt. Statt zu einem Arzt vor Ort zu gehen, war er wegen der inzwischen für Südtirol ausgesprochenen Reisewarnung nach Hause gefahren. Weitere Infos hier.

