TAA18.03.21, 11:19 Uhr
„Überbrückungshilfe III voll ausschöpfen“
Reisebüros können mit der Überbrückungshilfe III höhere Förderbeträge in Anspruch nehmen als bei der Überbrückungshilfe II.

Foto: iStock
Reisebüros können mit der Überbrückungshilfe III höhere Fixkostenzuschüsse und Förderbeträge in Anspruch nehmen, als dies noch bei der Überbrückungshilfe II möglich war. Darauf weist Back-Office-Spezialist Travel Agency Accounting (TAA) hin. „Wir appellieren daher dringend an die Reisebüros, dass sie die nun gegebenen Möglichkeiten größtmöglich ausnutzen“, sagt Sören Schlosser, Leiter Consulting & Projektmanagement. Zu den wichtigen Neuerungen bei der Überbrückungshilfe III gehören:
Anhebung des maximalen Förderbetrages pro Monat auf 1,5 Millionen Euro: Davon können laut der TAA große Reisebüros profitieren, für die etwa bei der Überbrückungshilfe II die maximal möglichen 50.000 Euro monatlich zu gering waren. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen Euro pro Monat geltend machen.
Digitalisierung: Reisebüros, die innerhalb des Förderzeitraums in Lösungen wie den Aufbau eines Online-Shops investieren, können einmalig bis zu 20.000 Euro erstattet bekommen (bezogen auf 90 Prozent der gesamten Investitionssumme).
Neustartkampagne: Wer mit einer Werbekampagne zum Neustart des Reisens die Buchungen ankurbelt, kann ebenfalls auf staatliche Unterstützung hoffen. Die Höhe der maximalen Förderung ist unter anderem von den Ausgaben des Reisebüros für ähnliche Maßnahmen im Jahr 2019 abhängig.
Corona-konforme Umbaumaßnahmen: Monatlich bis zu 20.000 Euro können Reisebüros erhalten, die ihre Räumlichkeiten unter anderem so umbauen, dass diese den neuen Abstands- und Hygieneregeln entsprechen. Für den aktuellen Förderzeitraum (November 2020 bis Juni 2021) ist insgesamt eine Förderhöhe von 160.000 Euro möglich. Die ansatzfähigen Beträge dürfen im monatlichen Kontext abernicht die 20.000 Euro Förderung überschreiten.
Corona-Konzept: Investitionen zu mehr Hygiene in den Reisebüros (beispielsweise Desinfektionsspender, Maskenspender, Luftfilteranlage, UVC-Lampen) werden ebenfalls unterstützt. Auch der Kauf von Schutzmasken kann mit angesetzt werden.
TAA geht davon aus, dass die meisten Reisebüros mit höheren Auszahlungsbeträgen rechnen können als bei der Überbrückungshilfe II. Dennoch werden sie weiterhin mit erheblichen Deckungslücken zu kämpfen haben. Diese belaufen sich laut TAA im Schnitt auf bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten, in Einzelfällen sogar auf 20 bis 40 Prozent. Der Dienstleister hat mehr als 250 Reisebüros bei der Beantragung der Überbrückungshilfe II unterstützt. Kontakt: coronahilfe@taa.de.
Anhebung des maximalen Förderbetrages pro Monat auf 1,5 Millionen Euro: Davon können laut der TAA große Reisebüros profitieren, für die etwa bei der Überbrückungshilfe II die maximal möglichen 50.000 Euro monatlich zu gering waren. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen Euro pro Monat geltend machen.
Digitalisierung: Reisebüros, die innerhalb des Förderzeitraums in Lösungen wie den Aufbau eines Online-Shops investieren, können einmalig bis zu 20.000 Euro erstattet bekommen (bezogen auf 90 Prozent der gesamten Investitionssumme).
Neustartkampagne: Wer mit einer Werbekampagne zum Neustart des Reisens die Buchungen ankurbelt, kann ebenfalls auf staatliche Unterstützung hoffen. Die Höhe der maximalen Förderung ist unter anderem von den Ausgaben des Reisebüros für ähnliche Maßnahmen im Jahr 2019 abhängig.
Corona-konforme Umbaumaßnahmen: Monatlich bis zu 20.000 Euro können Reisebüros erhalten, die ihre Räumlichkeiten unter anderem so umbauen, dass diese den neuen Abstands- und Hygieneregeln entsprechen. Für den aktuellen Förderzeitraum (November 2020 bis Juni 2021) ist insgesamt eine Förderhöhe von 160.000 Euro möglich. Die ansatzfähigen Beträge dürfen im monatlichen Kontext abernicht die 20.000 Euro Förderung überschreiten.
Corona-Konzept: Investitionen zu mehr Hygiene in den Reisebüros (beispielsweise Desinfektionsspender, Maskenspender, Luftfilteranlage, UVC-Lampen) werden ebenfalls unterstützt. Auch der Kauf von Schutzmasken kann mit angesetzt werden.
TAA geht davon aus, dass die meisten Reisebüros mit höheren Auszahlungsbeträgen rechnen können als bei der Überbrückungshilfe II. Dennoch werden sie weiterhin mit erheblichen Deckungslücken zu kämpfen haben. Diese belaufen sich laut TAA im Schnitt auf bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten, in Einzelfällen sogar auf 20 bis 40 Prozent. Der Dienstleister hat mehr als 250 Reisebüros bei der Beantragung der Überbrückungshilfe II unterstützt. Kontakt: coronahilfe@taa.de.

