Urteil26.01.21, 17:07 Uhr
Lufthansa muss Kunden korrekt informieren
In einem Anerkenntnisurteil verpflichtet sich Lufthansa, die Kunden bei abgesagten Flügen vollständig über ihre Ansprüche zu informieren.

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In einem Anerkenntnisurteil vor dem Landgericht Köln verpflichtet sich Lufthansa, die Kunden bei coronabedingt abgesagten Flügen vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung den Ticket-Preis zu erstatten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt, weil LH zunächst nur die Umbuchung angeboten hatte. Hält sich die Airline nicht an das Urteil, droht ein Ordungsgeld. Wegen der aktuellen Lage wollen die Verbraucherschützer bis Ende September aber erst Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, wenn Lufthansa nach einem Monat noch nicht gezahlt hat.

