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EU-Richtlinie
05.01.21, 10:25 Uhr

Noch immer ungeklärte Fragen zu PSD2

Die Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist zum Jahresende ausgelaufen. Der DRV gibt Empfehlungen.

Foto: iStock
Die Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist zum Jahresende ausgelaufen. Damit sind die neuen Regelungen für Bezahlvorgänge endgültig in Deutschland in Kraft getreten. PSD2 hat Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr auch in der Touristik. Das gilt vor allem dann, wenn Kunden im Reisebüro mit Kreditkarten und Mobile-Apps bezahlen oder Zahlungen auf Webseiten vornehmen. Laut DRV sind für die Reisewirtschaft aber immer noch zahlreiche Prozesse ungeklärt. Dazu gehört die Nutzung persönlicher Kreditkarten für Bezahlungen von Geschäftsreisen. Probleme sieht der Verband auch bei der Erfassung und Weiterleitung der notwendigen Daten für Kartenzahlungen am Counter, da hier insbesondere die Buchungssysteme noch nicht entsprechend erweitert wurden. Da es für die besonderen Prozesse in der Touristik noch keine endgültige Klärung gibt, hat der DRV kürzlich mit Vertretern der Finanzwirtschaft Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen Reisebüros und Veranstaltern bei Privatkunden-Buchungen erarbeitet. Die Arbeitsgruppe zur PSD2 stellt diese den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung.