Green Lane27.11.20, 11:25 Uhr
Geschäftsreisen nach Singapur wieder möglich
Am Montag tritt die „Green Lane"-Vereinbarung zwischen Deutschland und Singapur in Kraft. Geschäftsreisen sind damit ausschließlich über Nonstop-Verbindungen wieder möglich.

Foto: iStock
Am Montag tritt die „Green Lane"-Vereinbarung zwischen Deutschland und Singapur in Kraft. Geschäftsreisen sowie Besuche zu offiziellen Zwecken zwischen den beiden Ländern sind damit ausschließlich über Nonstop-Verbindungen wieder möglich. Anträge für Reisen können online eingereicht werden. Um die Green Lane nutzen zu können, müssen Reisende nach Singapur einen „SafeTravel Pass" vorlegen. Um ihn zu bekommen, müssen sie von einer Regierungsbehörde oder einem in Singapur ansässigen Unternehmen offiziell eingeladen werden. Die einladende Behörde oder das Unternehmen beantragt anschließend im Namen des Reisenden bei den örtlichen Behörden den SafeTravel Pass.
Die Geschäftsreisenden müssen vor der Abreise aus Deutschland einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abflug gemacht und von einer von der deutschen Regierung genehmigten medizinischen Einrichtung ausgestellt wurde. Zudem muss sich der Reisende 14 Tage vor Abreise ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Die betreffende Person muss nicht zwingend eine deutsche Staatsangehörigkeit haben; sie muss jedoch ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen können und gegebenenfalls Visa- und andere Bestimmungen einhalten.
Nach Ankunft in Singapur muss erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Die einladende Behörde oder das Unternehmen bringen den Reisenden anschließend unter Einhaltung der geltenden Gesundheitsvorschriften direkt zur angegebenen Unterkunft, wo sich die betreffende Person in Isolation begibt, bis das Testergebnis vorliegt. Ist das Testergebnis negativ, kann der Besucher sein vorher vereinbartes Programm in Singapur wahrnehmen.
Weitere Infos zum Antragsverfahren hier
Die Geschäftsreisenden müssen vor der Abreise aus Deutschland einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abflug gemacht und von einer von der deutschen Regierung genehmigten medizinischen Einrichtung ausgestellt wurde. Zudem muss sich der Reisende 14 Tage vor Abreise ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Die betreffende Person muss nicht zwingend eine deutsche Staatsangehörigkeit haben; sie muss jedoch ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen können und gegebenenfalls Visa- und andere Bestimmungen einhalten.
Nach Ankunft in Singapur muss erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Die einladende Behörde oder das Unternehmen bringen den Reisenden anschließend unter Einhaltung der geltenden Gesundheitsvorschriften direkt zur angegebenen Unterkunft, wo sich die betreffende Person in Isolation begibt, bis das Testergebnis vorliegt. Ist das Testergebnis negativ, kann der Besucher sein vorher vereinbartes Programm in Singapur wahrnehmen.
Weitere Infos zum Antragsverfahren hier

