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13.11.20, 08:00 Uhr

Insolvenzrecht wird an Pandemie angepasst

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vorgelegt. Damit sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corna-Pandemie besser abgefedert werden können. Für Unternehmen, die durch die Pandemie in die finanzielle Krise geraten sind, sollen die Zugangsregelungen zu Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorübergehend gelockert werden. Voraussetzung ist die drohende, aber noch nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Die betroffenen Unternehmen können dann die Verhandlungen mit den Gläubigern über einen Sanierungsplan ohne Insolvenzverwalter selbst führen und den Plan selbst zur Abstimmung zu stellen.