06.11.20, 08:00 Uhr
KfW-Schnellkredite auch für Kleinstunternehmen
Die Bundesregierung hat das KfW-Sonderprogramm bis 30. Juni 2021 verlängert, darunter auch den
Die Bundesregierung hat das KfW-Sonderprogramm bis 30. Juni 2021 verlängert, darunter auch den KfW-Schnellkredit. Zudem können ab kommendem Montag auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten einen KfW-Schnellkredit über ihre Hausbanken beantragen. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 300.000 Euro, abhängig von dem im Jahr 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Verbessert wurde darüber hinaus die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Ab 16. November ist nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen. Der DRV begrüßt die Verlängerung und Erweiterung des Programms. „Insbesondere die Ausweitung des KfW-Schnellkredits auf Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ist eine frühe Forderung des DRV und der absolut richtige Schritt, um die Not der kleinen und Kleinstunternehmen unter den Reisebüros und Reiseveranstaltern zu lindern und ihnen unbürokratisch Liquidität zur Verfügung zu stellen“, sagt Präsident Norbert Fiebig.