03.11.20, 08:00 Uhr
Kanaren-Coronatest (theoretisch) auch vor Ort möglich
Das Auswärtige Amt hat jetzt Einzelheiten zur neuen Corona-Testpflicht auf den Kanaren
Das Auswärtige Amt hat jetzt Einzelheiten zur neuen Corona-Testpflicht auf den Kanaren veröffentlicht. Ab 14. November müssen alle Besucher ab sechs Jahren, die sich in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus aufhalten wollen, an der Rezeption einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in autorisierten Teststationen durchgeführt werden. Die Kosten dafür müssen die Urlauber tragen. Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, hat das allerdings unschöne Konsequenzen. Denn dann wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden bereitgestellten Unterkunft verbracht werden muss. Darüber hinaus müssen Touristen künftig während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar Covid" aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach der Rückkehr aus dem Urlaub zu deaktivieren.