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28.10.20, 08:00 Uhr

Beherbergungsverbot für touristische Reisen

Heute haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder die neuen Beschränkungen

Heute haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder die neuen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu gehört auch ein bundesweites Beherbergungsverbot für touristische Reisen. Wörtlich heißt es im Beschluss: „Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.“ Auch Freizeitparks müssen schließen. Die neuen Regeln treten am 2. November in Kraft und gelten bis Ende November.