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08.10.20, 08:00 Uhr

Voraussetzung für mehr Überbrückungshilfe geschaffen

Die Bundesregierung erweitert den Anerkennungszeitraum für entgangene Provisionen und Margen auch

Die Bundesregierung erweitert den Anerkennungszeitraum für entgangene Provisionen und Margen auch für die zweite Phase der Überbrückungshilfen. Demnach werden jetzt entgangene Provisionen und Margen für Pauschalreisen, die seit dem 18. März Corona-bedingt storniert wurden, als förderfähig anerkannt. Voraussetzung ist, das sie zwischen dem 18. März und 18. September gebucht wurden. Wenn sie vor dem 18. März gebucht wurden, müssen sie einen Abreisetermin nach dem 31. August haben. Für alle stornierten Reisen gilt, dass die Abreise in diesem Jahr geplant war. Unerheblich für die Förderfähigkeit ist, wer die Reise storniert hat. Nachdem die Bundesregierung Mitte September die Überbrückungshilfen II beschlossen hatte, war dieser Punkt für die Phase zwei zunächst nicht geklärt. DRV-Präsident Norbert Fiebig begrüßt die Entscheidung. „Damit dürften sowohl Reisebüros als auch Veranstalter einen um einiges höheren Zuschuss erhalten können.“