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06.08.20, 08:00 Uhr

ASR fordert einen umfangreichen Schutz für Auszubildende

Der ASR warnt davor, Auszubildende in der Corona-Krise im Stich zu lassen. Dies werde den ohnehin

Der ASR warnt davor, Auszubildende in der Corona-Krise im Stich zu lassen. Dies werde den ohnehin schon grassierenden Nachwuchsmangel in der Branche zusätzlich beschleunigen. "Eine Weitervermittlung Betroffener an andere Betriebe ist angesichts des Zustands der Branche auch mittelfristig nicht für alle Auszubildenden möglich. Wir benötigen daher das alternative Modell zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Tourismus", fordert ASR-Präsident Jochen Szech. Der Ausschuss Bildung in dem Verband hat deshalb Kernforderungen für laufende und anstehende Ausbildungsverträge formuliert:
  • Für Auszubildende, die vor der Pandemie ihre Ausbildung begonnen haben und deren Unternehmen nun insolvent geworden sind, fordert der ASR eine verbindliche Zusage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), dass diese im Sommer 2021 an der Handelskammerprüfung teilnehmen dürfen.
  • Bis dahin sollen die Auszubildenden kostenlos die Berufsschule besuchen dürfen.
  • Die Ausbildungsvergütung der Betroffenen ohne Ausbildungsbetrieb bis zur Prüfung sollen die Länder übernehmen.
  • Für Auszubildende, die von einem anderen Betrieb übernommen werden, muss die Prämie an die Unternehmen bis 31. Juli 2021 verlängert werden, sodass diese die Vergütung übernehmen können.
  • Für Ausbildungswillige, die wegen der Pandemie ihre Ausbildung nicht wie geplant 2020 beginnen können, fordert der ASR die kostenlose Beschulung in der Berufsschule, flankiert durch Praktika in touristischen Betrieben. Auch hier soll die Ausbildungsvergütung bis Sommer 2021 durch die Länder finanziert werden.