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Veranstalter-Pflicht
10.06.20, 08:00 Uhr

Rückholung ist Veranstalter-Pflicht

Für etwas Verwirrung hat gestern die Meldung zur „Rückholgarantie“ der DER Touristik gesorgt.

Foto: Travel One
Für etwas Verwirrung hat gestern die Meldung zur „Rückholgarantie“ der DER Touristik gesorgt. In der Tat ist es so, wie einige Leser angemerkt haben, dass eine Rückholpflicht der Veranstalter bei Pauschalreisen im Reiserecht verankert und eine Rückholgarantie somit überflüssig ist. Man habe noch einmal auf die Vorteile der Veranstalterreise hinweisen wollen, heißt es dazu bei der DER Touristik. Die Aussage von Außenminister Heiko Maas am Wochenende habe zu einer großen Verunsicherung bei den Verbrauchern geführt. Maas hatte eine zweite Rückholaktion des Staates ausgeschlossen. Wer sich für das Thema näher interessiert, sei auf einen kurzen Artikel des Reiserechtlers Prof. Dr. Ernst Führich verwiesen. Darin geht es auch um die Rückholpflicht des Staates zum Beispiel im Falle von Seuchen. Zum Artikel