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08.05.20, 08:00 Uhr

Best-Reisen unterstützt DRV-Rechtsauffassung

Im Streit um die Frage, ob Reisekunden auch dann kostenlos stornieren können, wenn ihre Reise in

Foto: Pexels
Im Streit um die Frage, ob Reisekunden auch dann kostenlos stornieren können, wenn ihre Reise in einem bestimmten Zeitraum nach dem Ende der Auslands-Reisewarnung liegt, schlägt sich Best-Reisen auf die Seite des DRV. Der Verband hatte dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) widersprochen, der dies anhand eines Rechtsgutachtens postuliert hatte. Auch Best-Reisen stellt sich gegen das Gutachten und beruft sich auf den Reiserechts-Spezialisten Frank Hütten von der Anwaltskanzlei Noll Hütten Dukic. Hauptkritikpunkt ist die zu starke Verallgemeinerung im VZBV-Gutachten. Dessen Feststellungen könnten durchaus auf einzelne Reiseverträge zutreffen, die generelle Ausrufung kostenloser Stornierungen für Auslandsreisen oder die Verweigerung von fälligen Restzahlungen seien aber aus dem geltenden Recht und der aktuellen Rechtsprechung nicht ableitbar. „Einerseits pocht der VZBV darauf, die Reisebranche habe gefälligst geltendes Recht einzuhalten und auf Wunsch Reisepreise in bar zu erstatten. Andererseits aber stellt er Rechtsfragen als geklärt hin, zu denen es noch kein einziges Urteil gibt“, sagt Best-Vorstand Cornelius Meyer.