29.04.20, 08:00 Uhr
Steuerliche Soforthilfe vom Finanzamt
Das Bundesfinanziministerium will in der Coronakrise finanzielle Härten abschwächen. Die Behörde

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Das Bundesfinanziministerium will in der Coronakrise finanzielle Härten abschwächen. Die Behörde ermöglicht jetzt einen vereinfachten pauschalierten Verlustrücktrag, mit dem auch bereits geleistete Vorauszahlungen zur Einkommens- oder Körperschaftsteuer für 2019 erstattet werden können. Darauf weist der Ausschuss Steuern des DRV hin. Betroffen sind Steuerzahler, die wegen der Coronakrise in diesem Jahr einen „nicht unerheblichen Verlust“ erwarten. Der pauschalisierte Verlustrücktrag beträgt 15 Prozent des Saldos der Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden. Laut DRV führt die Maßnahme aber nur zu einer teilweisen Entlastung von Steuervorauszahlungen für 2019. Gerade den besonders hart betroffenen Unternehmen der Tourismusbranche werde dies oft nicht ausreichen. Deshalb werde wohl häufig auch eher die Möglichkeit beantragt werden müssen, einen höheren rücktragfähigen Verlust zu berücksichtigen.
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