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14.04.20, 08:00 Uhr

FTI rechnet „Urlaubsguthaben“ an

FTI rechnet die Kundenzahlungen für Abreisen zwischen 16. März und 30. April als

Foto: FTI
FTI rechnet die Kundenzahlungen für Abreisen zwischen 16. März und 30. April als „Urlaubsguthaben“ für Umbuchungen von stornierten Reisen an. On top gibt es pro Buchung 200 Euro „FTI Group-Cash“. Das Guthaben kann bis 31. Dezember im Reisebüro, in dem ursprünglich gebucht wurde, für Reisen der Marken FTI Touristik, 5vor Flug, Big Xtra, LAL und FTI Cruises eingelöst werden. Der Bonus ist in ausgewählten Zielgebieten für Leistungen vor Ort anwendbar. Eine konkrete Stornobestätigung, die Information über das jeweilige Guthaben und das FTI-Group-Cash erhalten die Gäste innerhalb der nächsten 14 Tage per E-Mail oder Post. Die Reisebüros erhalten für die auf Basis des Urlaubsguthabens neu gebuchten Reisen eine Provision, die als Vorschuss überwiesen wird. Stichtag ist dabei der 20. Mai. „Wir stehen zu hundert Prozent hinter den Vorschlägen des Deutschen Reiseverbands und haben auch die Entscheidungen der Deutschen Bundesregierung sehr begrüßt“, erklärt FTI Group Managing Director Ralph Schiller. „Allerdings können wir, sowohl im Sinne unserer Gäste und Partner als auch rein rechtlich gesehen, nicht länger auf eine Bestätigung durch die EU-Kommission warten.“ Sollte in der von der Regierung geplanten Härtefallregelung gefordert werden, dass für abgesagte Reisen für bestimmte Zielgruppen ausschließlich Auszahlungen erfolgen dürfen, oder sollten Gäste eine Rückerstattung wünschen, komme die FTI Group dem natürlich nach.