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Gutscheinlösung: Provisionen sollen bei den Reisebüros bleiben

Der DRV hat ein Modell für die von der Bundesregierung beschlossene Gutschein-Lösung für

Foto: Stockxpertcom
Der DRV hat ein Modell für die von der Bundesregierung beschlossene Gutschein-Lösung für stornierte Reisen vorgestellt. Das Wichtigste für die Reisebüros: Die Provisionen sollen in den Agenturen bleiben.  Veranstalter, die Gutscheine ausgeben, sollen sich verpflichten, die im Zusammenhang mit der Reise stehenden Provisionen beim Reisevermittler zu belassen beziehungsweise Provisionen auf den Wert des Gutscheins an die Reisevermittler zu zahlen. Das soll die Liquidität der Reisebüros stärken. Für Kunden, für die eine Auszahlung des gezahlten Reisepreises dringend erforderlich ist, soll es eine Härtefallregelung geben, die von der Bundesregierung noch definiert werden muss. Gutschriften dienten zudem dazu, die Liquidität der Veranstalter zu erhalten, heißt es beim DRV. Wenn jetzt aufgrund der Krise die vielen mittelständisch geprägten Reiseveranstalter Insolvenz anmelden müssten, wäre den Reisebüros nicht geholfen. Im Gegenteil. Die Regelung schützte daher die Veranstalter und Reisebüros. Damit die Kunden im Falle der Insolvenz ihres Veranstalters nicht ihren Erstattungsanspruch verlieren, fordert der DRV eine staatliche Absicherung der Gutscheine. Stichtag für die Einlösung soll der 31. Dezember 2021 sein. Wenn der Gutschein bis dahin nicht gegen eine gleichwertige Reise eingelöst wird, soll dem Kunden den Gegenwert des ursprünglichen Erstattungswertes in bar ausgezahlt werden.