03.04.20, 08:00 Uhr
Zunehmende Kritik an Gutscheinlösung
Nicht nur viele Reisebüros, auch Branchenverbände kritisieren zunehmend die von der

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Nicht nur viele Reisebüros, auch Branchenverbände kritisieren zunehmend die von der Bundesregierung beschlossene Gutscheinlösung für stornierte Pauschalreisen und Flüge. Dass der VUSR das Voucher-Modell ablehnt, ist hinlänglich bekannt (siehe hier). Jetzt melden auch der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) und der Deutsche Ferienhausverband Bedenken an. Zwar begrüßt der VIR, der sich kürzlich noch für einen Notfonds ausgesprochen hat, grundsätzlich den Berliner Beschluss. Gleichzeitig kritisiert er aber, dass die Regelung weite Teile der Branche unberücksichtigt lässt. „Insbesondere im Hinblick auf reine Hotelleistungen oder Zusatzprodukte wie Mietwagen und Flughafenparkplätze spart der Vorstoß einen maßgeblichen Teil unserer Branche aus“, sagt VIR-Vorstand Michael Buller. Darüber hinaus ignoriere der Beschluss die Wechselwirkung im B2B-Bereich der Touristik. „Für zahlreiche touristische Dienstleister wie die Technologie-Anbieter funktioniert ein Voucher-Modell nicht wirklich. Auch entschärft ein Gutschein nicht die Charge-Back Problematik mit den Zahlungsprovidern.“
Der Deutsche Ferienhausverband schlägt in dieselbe Kerbe. „Wir haben die Gutscheinlösung für Reiseveranstalter, die es durchaus auch im Ferienhaussegment gibt, unterstützt und begrüßen es, dass die Bundesregierung sich bereit gezeigt hat, weitere Lücken bei den Wirtschaftshilfen zu stopfen“, sagt Geschäftsstellenleiterin Michelle Schwefel. „Aber alle, die nicht unters Reiserecht fallen, bleiben außen vor.“ Das gelte für weite Teile der Touristik, wo Individualverträge geschlossen würden. Der überwiegende Teil der Ferienhausvermietungen werde auf dieser Basis vorgenommen. „Wir brauchen schnelle Liquiditätshilfen, und zwar sofort, oder viele mittelständische und Kleinunternehmen werden die kommenden Wochen nicht überstehen“, so Schwefel. „Deshalb fordern wir einen Notfallfonds, um es den Unternehmen zu ermöglichen, Stornorückzahlungen an die Urlauber vorzunehmen, ohne selbst zahlungsunfähig zu werden.“

