Bundesregierung beschließt Gutschein-Lösung
Die Bundesregierung ist der Argumentation des DRV gefolgt und hat heute eine Gutschein-Lösung für

Foto: Bundesregierung/Bergmann
Die Bundesregierung ist der Argumentation des DRV gefolgt und hat heute eine Gutschein-Lösung für stornierte Reise beschlossen. Sie gilt für Pauschalreisen und Flugtickets, die vor dem 8. März gebucht wurden. Bei den Pauschalreisen sind eine Insolvenzabsicherung und gegebenenfalls eine staatliche Rückversicherung erforderlich. Außerdem gibt es eine Härtefallklausel für Kunden, für die ein Gutschein „unzumutbar“ ist. Die Voucher gelten bis 31. Dezember 2021. Wenn sie bis dahin nicht eingelöst wurden, muss der Wert erstattet werden. „Die Einigung der Bundesregierung kommt gerade noch rechtzeitig für die vielen kleinen und mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstalter in Deutschland,“ sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. „Eine sofortige Rückzahlungspflicht an die Kunden hätte sehr viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben.“ Jetzt muss die EU-Kommission noch grünes Licht geben. Fiebig: „Die Zeit drängt, viele andere EU-Länder haben die Gutschein-Lösung bereits umgesetzt.“

