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Ladenlokal: Kündigungsschutz für Mieter

Seit gestern ist ein Gesetz in Kraft, das kleine Unternehmen in der Corona-Krise davor schützen

Foto: FTI
Seit gestern ist ein Gesetz in Kraft, das kleine Unternehmen in der Corona-Krise davor schützen soll, ihr Ladenlokal zu verlieren, weil sie die Miete nicht zahlen können. Demnach darf Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen gekündigt werden. Zwar bleibt der Mietanspruch grundsätzlich bestehen. Die Mieter erhalten jedoch einen Zahlungsaufschub. Erst, wenn der Mieter oder Pächter die Zahlungsrückstände auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen hat, kann ihm wieder gekündigt werden. Mehr dazu hier