31.03.20, 08:00 Uhr
Hier gibt es Soforthilfe für die Kleinen
Durch eine Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern ist jetzt klar, wo kleine Reisebüros in

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Durch eine Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern ist jetzt klar, wo kleine Reisebüros in der Corona-Krise finanzielle Hilfe bekommen können. Seit gestern können Soloselbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bei den Landesbehörden Zuschüsse beantragen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Je nach Zahl der Beschäftigten gibt es bis zu 15.000 Euro für drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller durch die Coronavirus-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Mai gestellt werden.
Eine Liste der Behörden gibt es hier

