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01.03.20, 08:00 Uhr

ITB prüft Folgen der Absage

Nach der Absage der ITB stellt sich die Frage nach möglichen Entschädigungen für die Betroffenen.

Foto: ITB
Nach der Absage der ITB stellt sich die Frage nach möglichen Entschädigungen für die Betroffenen. Die Folgen der Absage würden derzeit geprüft, heißt es dazu bei der Messe Berlin. Aussteller verweist die ITB auf ihrer Facebook-Seite auf den Absatz 9.1 der AGB zur Standanmeldung (Seite 19). Dort heißt es: „Kann die Messe Berlin aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Die Messe kann jedoch dem Aussteller bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist.“ Zur Standanmeldung