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30.01.20, 08:00 Uhr

DER Touristik: Sonderkündigungsrecht für Asienreisen

Die DER Touristik reagiert auf die Verunsicherung der Verbraucher und bietet ein Sonderkündigungs-

Foto Bjørn Erik Pedersen Wikimedia
Die DER Touristik reagiert auf die Verunsicherung der Verbraucher und bietet ein Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht für Asien-Reisen an, wenn sich das Virus weiter Ausbreitet. Dieses gilt mit einer Frist von 15 Werktagen vor Abreise für alle zwischen dem 1. Februar und 31. März bei den Marken Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen und ADAC Reisen gebuchten Reisen nach China, Indonesien, Japan, Malaysia, Myanmar, Thailand und Vietnam. Der Reisezeitraum  muss zwischen 1. April und 30. August liegen. „Die Verbraucher sind unsicher, ob sie einen Urlaub in Südostasien buchen können, weil sie nicht wissen, wie sich die Situation entwickeln wird“, erläutert Deutschland-Geschäftsführer Mark Tantz. „Mit unserem Sonderkündigungs- und Umbuchungsrecht gehen sie Null Risiko ein.“