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19.12.19, 08:00 Uhr

Urteil zur Urlaubssteuer wird allgemeingültig

Zum Jahresende gibt es doch noch einmal gute Nachrichten für die Branche. Das Urteil des

Foto: Pexels
Zum Jahresende gibt es doch noch einmal gute Nachrichten für die Branche. Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juli zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht und somit allgemeingültig. „Ich bin froh, dass die Finanzverwaltung zum Jahresende das unrühmliche Kapitel Urlaubssteuer geschlossen hat. Durch die Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt bekommt die Reisewirtschaft endlich Rechtssicherheit“, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Im Juli hatte der BFH entschieden, dass der Einkauf von Hotelzimmern dem Umlaufvermögen zugerechnet werden muss und kein Anlagevermögen darstellt. Damit unterliegen Hotelkontingente, die ein Veranstalter vorab einkauft und als Teil einer Pauschalreise an Kunden weitervermittelt, nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.