11.12.19, 08:00 Uhr
Regierung entschädigt Thomas-Cook-Kunden
Wie sich bereits abgezeichnet hat, ist die Bundesregierung bereit, Pauschalreisekunden von Thomas

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Wie sich bereits abgezeichnet hat, ist die Bundesregierung bereit, Pauschalreisekunden von Thomas Cook zu entschädigen. Grund ist die Beschränkung der Insolvenzabsicherung durch das deutsche Reiserecht auf eine Höchsthaftungssumme von 110 Millionen Euro. „Das deutsche Reiserecht orientiert sich bei der Begrenzung der Kundengeldabsicherung an der Größe der bisher bekannten Insolvenzen von Reiseveranstaltern. Die Thomas-Cook-Pleite sprengt diesen Rahmen bei weitem“, heißt es in einer Mitteilung. Der Bund will den Kunden deswegen die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie vom Insolvenzversicherer Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten, ausgleichen. Im Gegenzug sollen die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden, der diese aus einer Hand verfolgen werde. „Nur so kann eine erhebliche Prozesslawine verhindert, eine konzentrierte Rechtsklärung vorangetrieben und am Ende der mögliche Schaden für den Steuerzahler so gering wie möglich gehalten werden.“ Die Abwicklung und Auszahlung an die Kunden soll möglichst einfach und kostenfrei vonstattengehen. Die Regierung will Anfang 2020 über die weiteren Schritte informieren.
DRV-Präsident Norbert Fiebig wertet die Entescheidung als "eine große Erleichterung" für die Kunden. In Zukunft werde das Modell der Insolvenzabsicherung zu überarbeiten sein. "Klar ist, dass eine verbesserte Absicherung nicht zum Nulltarif zu haben ist. Ein künftiges Modell muss Kundengelder absichern und eben auch für die Reiseveranstalter wirtschaftlich tragbar sein."

