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27.11.19, 08:00 Uhr

Falsche Zimmeraufteilung ist Reisemangel

Eine Zimmeraufteilung, die so nicht gebucht war, kann zu einer Reisepreisminderung führen. Das hat

Foto: TRVL COUNTER
Eine Zimmeraufteilung, die so nicht gebucht war, kann zu einer Reisepreisminderung führen. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Bei einem Familienurlaub mussten die Kinder zusammen mit der Oma in einem Zimmer übernachten, obwohl für sie ein Apartment mit zwei Schlafzimmern gebucht war. Die Kinder beklagten sich über das laute Schnarchen der Oma, diese über Rückenschmwerzen, weil sie auf einer Couch schlafen musste. Das Gericht hat ihnen eine Reisepreisminderung um 30 Prozent zugesprochen.