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15.11.19, 08:00 Uhr

Flugsteuer kostet Veranstalter 28,5 Millionen

Trotz Protesten aus der Branche hat der Bundestag heute auch die rückwirkend geltende Erhöhung der

Foto: Pexels
Trotz Protesten aus der Branche hat der Bundestag heute auch die rückwirkend geltende Erhöhung der Luftverkehrssteuer beschlossen. Somit unterliegen alle Abflüge ab dem 1. April 2020 einer erhöhten Flugsteuer. Auch dann, wenn die Flüge vor dem Stichtag gebucht wurden. „Es ist ein Unding, dass der Bundestag den flächendeckenden Protest der Reise- und Luftverkehrswirtschaft ignoriert hat“, ärgert sich DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die neue Regelung könne Veranstalter und Airlines in wirtschaftliche Turbulenzen bringen. Der DRV hat ausgerechnet, dass die Erhöhung für die Veranstalter eine Mehrbelastung von 28,5 Millionen Euro bedeutet. Fiebig hofft nun auf den Bundesrat, der sich voraussichtlich Ende November mit dem Gesetz befasst und ein Veto einlegen kann. Die von DRV und BTW gestartete Aktion „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ soll deshalb weitergehen.