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28.10.19, 08:00 Uhr

Kein Schadensersatz für Promille-Passagiere

Eine Fluggesellschaft darf einem betrunkenen Passagier die Beförderung verweigern, ohne dass dieser

Foto: Pexels
Eine Fluggesellschaft darf einem betrunkenen Passagier die Beförderung verweigern, ohne dass dieser bei seinem Reiseveranstalter Schadensersatz geltend machen kann. Das hat das Amtsgericht München in einem jetzt rechtskräftigen Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Paar, das beim Rückflug von Australien aus dem Flugzeug gewiesen worden war. Der Kapitän betrachtete die beiden wegen Trunkenheit als fluguntauglich. Zu Recht, urteilt das Gericht, und weist die Klage auf Schadensersatz ab. Weitere Infos hier.