22.10.19, 08:00 Uhr
PSD2: Bafin nennt Übergangsfrist
Seit 14. September gilt in Deutschland die neue EU- Zahlungsdiensterichtlinie bei Online-Zahlungen

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Seit 14. September gilt in Deutschland die neue EU- Zahlungsdiensterichtlinie bei Online-Zahlungen (PSD2). Bereits im August hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eine Übergangsfrist angekündigt. Jetzt steht der Termin fest. Die Bafin will nicht beanstanden, wenn Kreditkartenzahlungen im Internet bis 31. Dezember 2020 ohne die sogenannte Strong Customer Authentification (SCA) durchgeführt werden. Bei dem Verfahren muss der Kunde die Nutzung seiner Kreditkarte in einem separaten Prozess gegenüber der Kartenausgabestelle freigeben. Bis zum Ende der Übergangsfrist genügt es, wenn wie bisher die Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und die Prüfziffer angegeben werden.

