01.10.19, 08:00 Uhr
DRV lässt Werbung von „Serien-Abmahner“ abmahnen
Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat eine Werbeaussage über RS Reisen & Schlafen als

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Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat eine Werbeaussage über RS Reisen & Schlafen als irreführend und wettbewerbswidrig abgemahnt. Die Hamburger Firma hatte mit einer Reisebüro-Abmahnwelle in der Branche für Aufsehen gesorgt. Stein des Anstoßes ist die Pressemitteilung einer Online-Marketing-Agentur, auf die der DRV die Wettbewerbshüter hingewiesen hatte. Dort heißt es: „Die Hamburger RS Reisen & Schlafen GmbH zählt seit etlichen Jahren zu den führenden Anbietern von Individualreisen, die sich teilweise über Kontinente hinweg erstrecken.“ Die Agentur, die nach eigenen Angaben RS Reisen & Schlafen kürzlich als Neukunden gewonnen hat, soll die oben genannte Werbeaussage nicht mehr verwenden. Denn als „Anbieter von Reisen ist das Unternehmen im Markt bislang nicht aufgefallen“, heißt es im Abmahnungsschreiben. Auffällig sei das Unternehmen vielmehr durch seine Tätigkeit als „Serien-Abmahner“ geworden. Die tatsächliche Veranstalter-Tätigkeit des Unternehmens sei zurückhaltend ausgedrückt unklar. Dann jedoch könne keinesfalls von einem führenden Anbieter gesprochen werden.

