27.08.19, 08:00 Uhr
Speicherung von Fluggastdaten ist zumutbar
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein interessantes Urteil zur Speicherung, Verarbeitung und

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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein interessantes Urteil zur Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Fluggastdaten gefällt und damit den Eilantrag eines Reisenden mit Wohnsitz in Brüssel abgewiesen. Der Kläger will im November von Brüssel nach Berlin und zurück fliegen und verhindern, dass seine Fluggastdaten gemäß EU-Recht beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden gespeichert werden. Er sieht darin eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Das Gericht folgt den Argumenten jedoch nicht. Der Kläger habe schon viele Flüge von und nach Belgien wahrgenommen. Damit habe er die von ihm behaupteten Eingriffe in seine Rechte offensichtlich widerspruchslos hingenommen. Es sei nicht ersichtlich, warum die Datenerhebung in Deutschland plötzlich unzumutbar sein sollte.
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