22.08.19, 08:00 Uhr
Übergangsfrist für Zahlungsdiensterichtlinie
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) räumt eine Übergangsfrist für die

Foto: Shutterstock
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) räumt eine Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Zahlungsdiensterichtlinie ein. Laut Richtlinie ist vom 14. September an bei Kreditkartenzahlungen im Internet eine sogenannte Strong Customer Authentification (SCA) notwendig. Dabei muss der Kunde die Nutzung seiner Kreditkarte in einem separaten Prozess gegenüber der Kartenausgabestelle freigeben. Da viele Unternehmen noch nicht auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind, will die Bafin vorerst nicht auf die starke Kundenauthentifizierung bestehen. Bei Zahlungen per Kreditkarte muss wie bisher nur die Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und die Prüfziffer angegeben werden. Wie lange die Übergangsfrist dauern wird, steht noch nicht fest.

