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Was "Meerblick" bei einer Kreuzfahrt bedeutet

Wozu das Katalog-Versprechen eines "malerischen Meerblicks" eine Kreuzfahrtreederei verpflichtet,

Foto: Tomáš Malčo/Pexels
Wozu das Katalog-Versprechen eines "malerischen Meerblicks" eine Kreuzfahrtreederei verpflichtet, hat das Amtsgericht Frankfurt in einem jetzt rechtskräftigen Urteil geklärt. Ein Ehepaar hatte gerklagt, weil der versprochene Meerblick der gebuchten Kabine unter anderem durch die Reling des Schiffes behin- dert wurde. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Die Katalogangabe diene erkennbar Werbezwecken und verpflichte nicht zu einem in jeder Hinsicht ungehindertem Blick aufs Meer.