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05.08.19, 08:00 Uhr

Die "Urlaubssteuer" steht vor dem Aus

Frosch Sportreisen hat vor dem Bundesfinanzhof im Verfahren um die gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Foto: Pexels
Frosch Sportreisen hat vor dem Bundesfinanzhof im Verfahren um die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmern gewonnen. Die obersten Finanzrichter folgen der Auffassung, dass der Einkauf von Hotelzimmern dem Umlaufvermögen zugerechnet werden muss und kein Anlagevermögen darstellt. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt das Urteil. „Das Bundesfinanzgericht hat hier einzig richtig gehandelt“, so BTW-Präsident Dr. Michael Frenzel. „Nun muss der Bundesfinanzminister nachlegen, damit die Reiseveranstalter in Deutschland endgültig aufatmen können.“ Der BTW fordert das Bundesfinanzministerium auf, die Entscheidung so bald wie möglich im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen und so für allgemeinverbindlich zu erklären. Bei der sogenannten Urlaubssteuer geht es um eine jährliche Mehrbelastung der deutschen Veranstalter von rund 230 Millionen Euro und geschätzte Steuernachforderungen von über 1,4 Milliarden Euro.