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02.08.19, 08:00 Uhr

Kreuzfahrt-Mahlzeiten bleiben steuerfrei

Der Verkauf von Speisen und Getränken auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren bleibt von der

Foto: Pixabay
Der Verkauf von Speisen und Getränken auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren bleibt von der Umsatzsteuer befreit. Das meldet der DRV. Ursprünglich wollte das Bundesfinanzministerium die Regelung im Rahmen des Jahressteuergesetzes streichen, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Doch die Kritik von sieben Tourismusverbänden, darunter der DRV, hat die Politiker offenbar überzeugt. Bordverkäufe, die bei Fahrten zwischen einem inländischen und einem ausländischen Seehafen und zwischen zwei ausländischen Seehäfen stattfinden, sollen auch künftig steuerbefreit bleiben. Nach der parlamentarischen Sommerpause will sich der DRV für weitere Änderungen in Bezug auf das Jahressteuergesetz einsetzen.