26.07.19, 08:00 Uhr
Noch kein Urteil zur "Urlaubssteuer"
Im Rechtsstreit mit Frosch Sportreisen um die Zahlung von Gewerbesteuer auf Hotelzimmerkontingente

Foto: Pexels
Im Rechtsstreit mit Frosch Sportreisen um die Zahlung von Gewerbesteuer auf Hotelzimmerkontingente ist bei der gestrigen Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof noch keine Entscheidung gefallen. Das schriftliche Urteil soll Mitte August an den Veranstalter geschickt werden.
Die deutschen Veranstalter werden durch die 2012 eingeführte gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Ankauf von Hotelkontingenten stark belastet. Nach Angaben der Bundesregierung hat sich der Anteil der Veranstalter und Reisebüros am Gewerbesteueraufkommen der Kommunen im Jahr nach der Einführung nahezu verdoppelt. Der DRV geht auf Basis von Informationen aus den Unternehmen davon aus, dass diese Zahlen seither weiter angestiegen sind. Die "Urlaubssteuer" sei für viele Veranstalter gleichbedeutend mit einer Kostenexplosion, die sie im schlimmsten Fall in den Ruin treiben könne.
Im Herbst vergangenen Jahres hatte Schauinsland-Reisen in einem Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf einen Sieg errungen. Die Richter haben entschieden, dass die Anwendbarkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nicht rechtens ist. Nach Auffassung des Gerichts können die angekauften Hotelzimmer nicht dem "fiktiven Anlagevermögen" des Veranstalters zugeordnet werden. Damit fällt eine wichtige Voraussetzung für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung weg.

