16.07.19, 08:00 Uhr
Formfehler bei "Trinkgeldempfehlung" vermeiden
Veranstalter sollten aufpassen, wie sie ihre "Trinkgeldempfehlung" bei Kreuzfahrten formulieren. Das

Foto: TRVL COUNTER
Veranstalter sollten aufpassen, wie sie ihre "Trinkgeldempfehlung" bei Kreuzfahrten formulieren. Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine vorformulierte Empfehlung, der zufolge ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto abgebucht wird solange der Kunde nicht widerspricht, unwirksam ist. Die Klausel nicht in den AGB, sondern gesondert im Katalog abzudrucken, hilft nicht. Das Gericht sieht darin keinen Unterschied, da die Erklärung den Eindruck hervorruft, dass damit der Inhalt des Vertrages festgelegt werden soll. Details hier.

