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06.05.19, 08:00 Uhr

Keine Entschädigung für Zuspätkommer

Pauschalreisende, die erst nach Abschluss des Boardings am Gate erscheinen, haben keine Ansprüche

Foto: TRVL COUNTER
Pauschalreisende, die erst nach Abschluss des Boardings am Gate erscheinen, haben keine Ansprüche gegen ihren Veranstalter, wenn die Airline sie nicht mitnimmt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem jetzt rechtskräftigen Urteil entschieden. Die Kläger wollten im Rahmen einer Pauschalreise von Frankfurt nach Hanoi fliegen und mussten Ersatzflüge für jeweils 990 Euro buchen. Sie verklagten den Veranstalter auf Schadensersatz. Ohne Erfolg. Die "durchschnittlich flugerfahrenen" Reisenden hätten ohne weiteres erkennen müssen, dass sie nicht erst einige Minuten vor dem planmäßigen Abflug am Gate sein durften, so die Richter. Zumindest hätten sie beim Check-in nach der Boarding-Zeit fragen müssen.