Anzeige

Zahlung per Kreditkarte muss kostenlos sein

Reisebüros, die im Internet aktiv sind, sollten ein neues Urteil des Landgerichts Berlin beachten.

Foto: Pexels
Reisebüros, die im Internet aktiv sind, sollten ein neues Urteil des Landgerichts Berlin beachten. Das Gericht hat in einem Verfahren gegen Opodo bestätigt, dass ein Reisevermittler für die Zahlung mit Sofortüberweisung, Giropay oder Kreditkarte kein Entgelt verlangen darf. Das Entgeltverbot darf auch nicht durch Rabatte für wenig verbreitete Zahlkarten unterlaufen werden. Opodo hatte für einen Flug von Berlin nach Olbia 239,98 Euro als günstigsten Preis angezeigt. Den gab es aber nur bei Zahlung mit zwei in Deutschland selten genutzten Karten. Bei Zahlung per Visa, Mastercard, Giropay oder Sofortüberweisung war das Ticket knapp 43 Euro teurer. Anders als Opodo sehen die Richter in der trickreichen Preisgestaltung keinen Rabatt für die seltenen Zahlungskarten, sondern ein zusätzliches Entgelt für die Zahlung per Sofortüberweisung, Giropay oder Kreditkarte. Und das ist nicht zulässig.